Urlaubsanspruch berechnen – einfach, schnell und kostenlos
Berechnen Sie Ihren möglichen Urlaubsanspruch in wenigen Schritten. Der kostenlose Urlaubsrechner berücksichtigt Ihre Arbeitstage, die vertraglichen Urlaubstage und den Beschäftigungszeitraum.
Urlaubsanspruch berechnen
Berechnen Sie Ihren gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit sowie bei einem Ein- oder Austritt im laufenden Jahr.
So funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner
Mit diesem Rechner können Sie Ihren gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch schnell und unverbindlich berechnen. Berücksichtigt werden unter anderem Ihre Arbeitstage pro Woche, Ihr Jahresurlaub bei Vollzeit sowie ein möglicher Ein- oder Austritt im laufenden Kalenderjahr.
- Berechnungsjahr auswählen: Geben Sie an, für welches Kalenderjahr Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen möchten. Das ist besonders wichtig, wenn Sie im Laufe des Jahres eine neue Stelle begonnen oder Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben.
- Jahresurlaub bei Vollzeit eintragen: Tragen Sie die Anzahl der Urlaubstage ein, die laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag für eine Vollzeitbeschäftigung vorgesehen ist. In vielen Unternehmen sind beispielsweise 28 oder 30 Urlaubstage vereinbart. Dieser Wert bildet die Grundlage der Berechnung.
- Arbeitstage einer Vollzeitkraft angeben: Wählen Sie aus, an wie vielen Tagen pro Woche eine Vollzeitkraft in Ihrem Unternehmen üblicherweise arbeitet. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Fünf-Tage-Woche. In einigen Branchen kann jedoch auch eine Sechs-Tage-Woche gelten.
- Eigene Arbeitstage pro Woche auswählen: Geben Sie an, an wie vielen Tagen pro Woche Sie tatsächlich arbeiten. Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden, sondern die Verteilung auf die einzelnen Arbeitstage. Wer beispielsweise an drei Tagen pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechend angepassten Urlaubsanspruch.
- Berechnungssituation festlegen: Wählen Sie aus, ob Sie während des gesamten Kalenderjahres beschäftigt waren oder ob Ihr Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen beziehungsweise geendet hat. Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt öffnet der Rechner zusätzliche Datumsfelder.
- Eintritts- oder Austrittsdatum eintragen: Falls Sie im laufenden Jahr in das Unternehmen eingetreten sind oder es verlassen haben, tragen Sie das genaue Datum ein. Der Rechner ermittelt anschließend, wie viele volle Beschäftigungsmonate für den anteiligen Urlaubsanspruch berücksichtigt werden können.
- Bereits genommene Urlaubstage angeben: Dieses Feld ist optional. Tragen Sie hier ein, wie viele Urlaubstage Sie im ausgewählten Jahr bereits genutzt haben. Die genommenen Tage werden vom berechneten Gesamtanspruch abgezogen, sodass Sie direkt sehen, wie viel Resturlaub Ihnen voraussichtlich noch zur Verfügung steht.
- Urlaubsanspruch berechnen lassen: Klicken Sie auf „Urlaubsanspruch berechnen“. Das Ergebnis wird auf einer separaten Seite angezeigt. Dort sehen Sie Ihren berechneten Gesamtanspruch, den gesetzlichen Mindesturlaub, bereits genommene Urlaubstage und den verbleibenden Resturlaub.
- Berechnung und Hinweise prüfen: Auf der Ergebnisseite wird zusätzlich dargestellt, welche Formel verwendet wurde und ob besondere Regeln berücksichtigt wurden. Bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte kann der vertragliche Mehrurlaub von den Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag abhängen.
- Neue Berechnung starten: Über den Button „Neue Berechnung“ gelangen Sie zurück zum Rechner und können alle Angaben neu eingeben. Alternativ lässt sich das Ergebnis ausdrucken oder über die Druckfunktion des Browsers als PDF speichern.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Der Urlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich danach, an wie vielen Tagen pro Woche Sie arbeiten und wie viele Urlaubstage für eine vergleichbare Vollzeitbeschäftigung vorgesehen sind. Entscheidend ist dabei in der Regel die Anzahl der Arbeitstage und nicht die täglich geleistete Stundenzahl.
Formel:
Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche
Beispiel:
Bei 30 Urlaubstagen und einer 5-Tage-Woche erhält eine Person, die an 3 Tagen pro Woche arbeitet, grundsätzlich 18 Urlaubstage.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit, zur 4-Tage-Woche, zu unregelmäßiger Arbeitszeit und zum anteiligen Urlaubsanspruch.
Urlaubsanspruch in häufigen Arbeitssituationen
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Erfahren Sie, wie Urlaubstage bei einer geringeren Anzahl wöchentlicher Arbeitstage berechnet werden.
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Urlaubsanspruch bei Kündigung
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Urlaubsanspruch im Minijob
Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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Erfahren Sie, wie sich Mutterschutzzeiten auf den Urlaubsanspruch auswirken.
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