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Urlaubsanspruch TVöD berechnen: Rechner für Vollzeit, Teilzeit und Kündigung

Berechnen Sie Ihren TVöD-Urlaubsanspruch in wenigen Sekunden und vermeiden Sie typische Fehler bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt. Nutzen Sie zuerst den Rechner für Ihr persönliches Ergebnis und lesen Sie anschließend, wie sich Ihre Urlaubstage zusammensetzen.

Was Sie hier finden:

TVöD Urlaubsanspruch berechnen

Berechnen Sie schnell Ihren individuellen Urlaubsanspruch nach TVöD – inklusive Teilzeit, unterjährigem Eintritt oder Austritt und besonderen Situationen.

Bis 2026 gilt regulär ein Grundurlaub von 30 Tagen bei 5-Tage-Woche, ab 2027 sind es 31 Tage.

Bei TVöD-S wird der tarifliche Anspruch entsprechend höher angesetzt.

Maßgeblich ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstunden.

Wählen Sie „Nein“, wenn das Arbeitsverhältnis im Berechnungsjahr begonnen oder geendet hat.

Nur angeben, wenn das Arbeitsverhältnis im Berechnungsjahr begonnen hat.

Nur angeben, wenn das Arbeitsverhältnis im Berechnungsjahr endet.

Besondere Situationen berücksichtigen

Beispiel: volle Monate ohne Entgeltfortzahlung bzw. mit Ruhen des Arbeitsverhältnisses.

Der Zusatzurlaub wird proportional zu Ihren regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche berechnet.

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung im Einzelfall. Tarifliche Sonderfälle, besondere Zusatzurlaube oder dienststelleninterne Besonderheiten können abweichen.

So nutzen Sie den TVöD-Urlaubsrechner Schritt für Schritt

Für eine möglichst genaue Berechnung des Urlaubsanspruchs nach TVöD benötigt der Rechner nur wenige Angaben. Entscheidend sind vor allem das Berechnungsjahr, Ihre regelmäßigen Arbeitstage pro Woche und der tatsächliche Beschäftigungszeitraum.

  1. Berechnungsjahr auswählen: Wählen Sie das Jahr, für das Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen möchten, da sich der tarifliche Grundanspruch je nach Jahr unterscheiden kann.
  2. Tarifbereich festlegen: Geben Sie an, ob für Sie der allgemeine TVöD oder der Tarifbereich TVöD-S für Sparkassen gilt.
  3. Arbeitstage pro Woche angeben: Tragen Sie die Anzahl Ihrer regelmäßigen Arbeitstage ein. Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche und nicht Ihre wöchentlichen Arbeitsstunden.
  4. Beschäftigungszeitraum auswählen: Waren Sie nicht das gesamte Jahr beschäftigt, tragen Sie Ihr Eintrittsdatum und gegebenenfalls Ihr Austrittsdatum ein.
  5. Besondere Situationen ergänzen: Berücksichtigen Sie bei Bedarf Schwerbehinderung oder volle Beschäftigungsmonate, in denen das Arbeitsverhältnis geruht hat.
  6. Berechnung starten: Klicken Sie auf den Berechnungsbutton. Das Ergebnis zeigt Ihren Urlaubsanspruch nach TVöD einschließlich der wichtigsten Berechnungsgrundlagen und möglicher Zusatzurlaubstage.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch nach TVöD?

Der reguläre Erholungsurlaub nach § 26 TVöD richtet sich nach der Verteilung der wöchentlichen Arbeitstage. Bei einer 5-Tage-Woche bilden 30 Urlaubstage die klassische Berechnungsbasis. Bei weniger Arbeitstagen wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet.

Arbeitstage pro WocheUrlaubsanspruch bei 30 Tagen BasisEntspricht
5 Tage30 Tage6 Wochen
4 Tage24 Tage6 Wochen
3 Tage18 Tage6 Wochen
2 Tage12 Tage6 Wochen
1 Tag6 Tage6 Wochen

Wer seinen Urlaubsanspruch nach TVöD berechnen möchte, erhält damit trotz unterschiedlicher Arbeitstage grundsätzlich den gleichen Zeitraum von sechs Urlaubswochen. Der Rechner verwendet automatisch den tariflichen Urlaubsanspruch, der für das ausgewählte Berechnungsjahr hinterlegt ist.

TVöD Urlaubsanspruch Teilzeit berechnen

Bei Teilzeit richtet sich der Urlaubsanspruch im TVöD nicht danach, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden, sondern an wie vielen Tagen sich die Arbeitszeit verteilt. Deshalb können zwei Beschäftigte mit gleicher Wochenstundenzahl einen unterschiedlichen Urlaubsanspruch in Tagen haben.

Die Berechnung erfolgt proportional zur Zahl der regelmäßigen Arbeitstage. Grundlage ist der tarifliche Jahresurlaub einer 5-Tage-Woche.

Formel:
Jahresurlaub bei 5 Tagen × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ 5

Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub und einer 4-Tage-Woche ergibt sich ein Anspruch von 24 Urlaubstagen.

Welche Rolle spielen die Wochenstunden?

Die Wochenstunden sind für die Anzahl der Urlaubstage nicht der entscheidende Faktor. Wer beispielsweise 20 Stunden auf fünf Arbeitstage verteilt, benötigt für eine freie Woche fünf Urlaubstage.

Wer dieselben 20 Stunden auf drei Tage verteilt, benötigt dagegen nur drei Urlaubstage pro freier Woche. Entscheidend ist deshalb die Verteilung der Arbeitszeit, nicht allein deren Umfang.

Urlaubsanspruch anteilig berechnen nach TVöD

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, kann der tarifliche Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden. Dabei spielt vor allem die Zahl der berücksichtigungsfähigen vollen Beschäftigungsmonate eine Rolle.

Eine typische Berechnung lautet:

Jahresurlaub × volle Beschäftigungsmonate ÷ 12

Bei 30 Urlaubstagen und sechs berücksichtigten Monaten ergibt sich beispielsweise ein anteiliger Anspruch von 15 Tagen. Je nach Austrittszeitpunkt und gesetzlichem Mindesturlaub können jedoch zusätzliche Regeln greifen.

Wie werden halbe oder unvollständige Monate berücksichtigt?

Ein halber Monat wird nicht automatisch als 0,5 Beschäftigungsmonat angesetzt. Für die tarifliche Zwölftelung sind grundsätzlich volle Beschäftigungsmonate maßgeblich.

Deshalb können das genaue Eintrittsdatum und Austrittsdatum das Ergebnis beeinflussen. Der Rechner berücksichtigt diese Daten, anstatt lediglich die Anzahl der angefangenen Kalendermonate zu zählen.

TVöD Urlaubsanspruch berechnen bei Kündigung

Bei einer Kündigung hängt der verbleibende Urlaubsanspruch davon ab, wann das Arbeitsverhältnis endet und wie lange es bereits bestanden hat. Neben den tariflichen Regeln des TVöD muss dabei auch der gesetzliche Mindesturlaub beachtet werden.

  • Austritt im ersten Halbjahr: Der Urlaubsanspruch wird in vielen Fällen anteilig nach den berücksichtigungsfähigen Beschäftigungsmonaten berechnet.
  • Austritt im zweiten Halbjahr: Nach erfüllter Wartezeit kann der gesetzliche Mindesturlaub verhindern, dass der Anspruch zu stark gekürzt wird.
  • Erfüllte Wartezeit: Nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer gelten beim gesetzlichen Urlaub andere Voraussetzungen als während der ersten Beschäftigungsmonate.
  • Bereits genommener Urlaub: Vom ermittelten Gesamtanspruch müssen Urlaubstage unterschieden werden, die im laufenden Jahr bereits genommen oder gewährt wurden.
Der Rechner ermittelt zunächst den Anspruch für den Beschäftigungszeitraum. Bereits verbrauchte Urlaubstage müssen anschließend mit dem Ergebnis verglichen werden.

Berechnung Urlaubsanspruch Elternzeit TVöD

Während der Elternzeit gelten besondere Regeln für den Urlaubsanspruch. Eine Elternzeit sollte deshalb nicht pauschal wie jeder andere Zeitraum behandelt werden, in dem das Arbeitsverhältnis ruht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub für volle Kalendermonate der Elternzeit kürzen. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt vom konkreten Beschäftigungsverhältnis und der rechtlichen Umsetzung der Kürzung ab.

Berechnung Urlaubsanspruch Mutterschutz TVöD

Mutterschutz und Elternzeit werden beim Urlaubsanspruch nicht gleich behandelt. Zeiten innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen führen grundsätzlich nicht allein deshalb zu einer entsprechenden Kürzung des Erholungsurlaubs.

Auch Beschäftigungsverbote können bei der Berechnung anders behandelt werden als ruhende Beschäftigungsmonate. Wer Mutterschutzzeiten im betreffenden Kalenderjahr hat, sollte diese daher nicht automatisch als unbezahlte oder ruhende Monate in den Rechner eintragen.

Welche Faktoren beeinflussen den Urlaubsanspruch im TVöD?

Der persönliche Anspruch kann vom regulären Jahresurlaub abweichen. Neben der Arbeitszeitverteilung spielen Beschäftigungsdauer und besondere gesetzliche oder tarifliche Regelungen eine wichtige Rolle bei der Berechnung.

  • Arbeitstage pro Woche: Sie bestimmen, wie der tarifliche Jahresurlaub einer 5-Tage-Woche auf das individuelle Arbeitsmodell umgerechnet wird.
  • Eintritt und Austritt: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Jahres, kann eine anteilige Berechnung nach Beschäftigungsmonaten erforderlich sein.
  • Ruhende Monate: Volle Monate mit ruhendem Arbeitsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen den tariflichen Anspruch beeinflussen.
  • Schwerbehinderung: Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung können zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub einen gesetzlichen Zusatzurlaub erhalten.
  • Tarifbereich: Einzelne Bereiche des öffentlichen Dienstes können zusätzliche oder abweichende tarifliche Regelungen enthalten.
  • Gesetzlicher Mindesturlaub: Bei bestimmten Austrittskonstellationen darf die tarifliche Berechnung nicht dazu führen, dass der gesetzlich geschützte Mindestanspruch unterschritten wird.

Häufige Fragen unserer Leser

Gilt der TVöD-Urlaubsanspruch auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit wechselnden Arbeitstagen?

Ja. Entscheidend ist die regelmäßige Verteilung der Arbeitstage pro Woche. Bei wechselnden Modellen kann für die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach TVöD eine durchschnittliche Betrachtung erforderlich sein.

Wie wird Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung im TVöD berücksichtigt?

Schwerbehinderte Beschäftigte können zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub gesetzlichen Zusatzurlaub erhalten. Bei einer anderen Verteilung als der 5-Tage-Woche wird dieser Anspruch entsprechend den tatsächlichen Arbeitstagen angepasst.

Kann Resturlaub aus dem Vorjahr in das nächste Jahr übertragen werden?

Eine Übertragung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Für TVöD-Beschäftigte gelten dabei tarifliche Fristen und mögliche Sonderregelungen.

Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Kann der Resturlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr genommen werden, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Urlaubsabgeltung in Betracht. Maßgeblich sind der bestehende Restanspruch und die rechtlichen Voraussetzungen zum Austrittszeitpunkt.

Gibt es im TVöD zusätzlichen Urlaub für Schichtarbeit oder Wechselschicht?

Ja, für bestimmte Formen von Schichtarbeit und Wechselschicht kann nach TVöD zusätzlicher Urlaub entstehen. Die genaue Berechnung hängt von Dauer, Einsatzmodell und tariflicher Regelung ab und wird nicht wie der normale Jahresurlaub berechnet.

Hinweis zur Berechnung

Der TVöD-Urlaubsrechner bietet eine Orientierung auf Grundlage der eingegebenen Beschäftigungsdaten und der allgemeinen tariflichen Berechnungsregeln. Individuelle Tarifbestimmungen, Zusatzvereinbarungen oder besondere Beschäftigungssituationen können zu einem abweichenden Ergebnis führen.

Bei komplexen Fällen, insbesondere bei Elternzeit, Kündigung, längeren Ruhenszeiten oder zusätzlichen tariflichen Ansprüchen, sollte das Ergebnis mit der zuständigen Personalstelle oder einer fachkundigen Beratung abgeglichen werden.

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