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Schwangerschaft Urlaubsanspruch berechnen: Urlaubstage und Resturlaub ermitteln

Ein falsch berechneter Urlaubsanspruch kann dazu führen, dass Ihnen freie Tage entgehen. Nutzen Sie zuerst den Rechner, prüfen Sie Ihren verfügbaren Urlaub und lesen Sie anschließend, welche Regeln bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Resturlaub gelten.

Was Sie hier finden:

Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft berechnen

Urlaubsklar Rechner

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch, den voraussichtlichen Mutterschutzzeitraum und Ihren verfügbaren Resturlaub. Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz kürzen den Urlaub grundsätzlich nicht.

1

Urlaub und Arbeitswoche

Tragen Sie Ihren vertraglichen Jahresurlaub und Ihre Arbeitstage ein.

Tage
Wählen Sie die erste Option, wenn im Vertrag bereits Ihr persönlicher Anspruch steht.
Tage
Tage
2

Arbeitsverhältnis im Berechnungsjahr

Bei Ein- oder Austritt kann neben dem Mutterschutz eine allgemeine Teilurlaubsregel gelten.

3

Entbindung und Mutterschutz

Mit dem tatsächlichen Geburtstermin wird das Ergebnis genauer.

Optional. Ohne dieses Datum ist das Ergebnis vorläufig.
Wichtig: Der Mutterschutz und ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot gelten für den Urlaubsanspruch grundsätzlich als Beschäftigungszeit. Die Kürzung beträgt daher 0 Tage.
4

Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Diese Angaben helfen, den Ergebnistext auf Ihre Situation abzustimmen.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung für Arbeitnehmerinnen in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und prüft keine besonderen Tarif- oder Vertragsklauseln.

So verwenden Sie den Rechner Schritt für Schritt

Für ein möglichst zuverlässiges Ergebnis sollten Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch, die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche sowie den voraussichtlichen und gegebenenfalls tatsächlichen Entbindungstermin korrekt eintragen. So lässt sich der Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft nachvollziehbar berechnen.

  1. Berechnungsjahr auswählen: Geben Sie das Kalenderjahr an, für das Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen möchten.
  2. Jahresurlaub eintragen: Tragen Sie die vertraglich oder tariflich vereinbarten Urlaubstage für ein vollständiges Beschäftigungsjahr ein.
  3. Arbeitswoche angeben: Wählen Sie aus, an wie vielen Tagen pro Woche Sie normalerweise arbeiten.
  4. Urlaubstage ergänzen: Erfassen Sie bereits genommene Urlaubstage und vorhandenen Resturlaub aus dem vorherigen Jahr.
  5. Arbeitsverhältnis prüfen: Geben Sie an, ob das Beschäftigungsverhältnis während des gesamten Berechnungsjahres bestand oder unterjährig begann beziehungsweise endete.
  6. Entbindungstermin eintragen: Erfassen Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin und, falls bereits bekannt, den tatsächlichen Geburtstermin.
  7. Besonderen Schutzfall auswählen: Wählen Sie aus, ob nach der Geburt eine Schutzfrist von acht oder zwölf Wochen berücksichtigt werden muss.
  8. Ergebnis überprüfen: Kontrollieren Sie den berechneten Jahresurlaubsanspruch, die verfügbaren Urlaubstage und den Zeitraum des Mutterschutzes.

Wer den Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft berechnen möchte, sollte besonders auf vollständige Datumsangaben achten. Der Rechner berücksichtigt die Arbeitstage pro Woche und kennzeichnet, ob das Ergebnis noch vorläufig ist.

Berechnung Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft: Welche Formel gilt?

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs während der Schwangerschaft werden Mutterschutz und schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot nicht als Fehlzeiten behandelt. Sie führen daher grundsätzlich zu keiner Urlaubskürzung. Auch geschützter Resturlaub bleibt nach § 24 MuSchG bestehen.

Bestandteil der BerechnungBerücksichtigung
Angepasster JahresurlaubsanspruchUrlaubstage entsprechend der regelmäßigen Arbeitswoche
Resturlaub aus dem VorjahrWird hinzugerechnet, sofern er weiterhin besteht
Bereits genommener UrlaubWird vom Gesamtanspruch abgezogen
Schwangerschaft und MutterschutzKürzung um 0 Tage
Verfügbarer UrlaubNoch nutzbare Urlaubstage nach der Berechnung

Die maßgebliche Urlaubsformel lautet:

Jahresurlaub + Resturlaub − bereits genommener Urlaub − Kürzung durch Mutterschutz = verfügbarer Urlaub

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Schwangerschaft zeigt damit nicht nur den Jahresurlaubsanspruch, sondern auch die tatsächlich noch verfügbaren Urlaubstage. Eine monatliche Kürzung allein wegen des Mutterschutzes ist nicht vorgesehen.

Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft berechnen: Wird der Urlaub gekürzt?

Eine Schwangerschaft verringert den vertraglichen oder gesetzlichen Jahresurlaub grundsätzlich nicht. Auch wenn die Arbeitnehmerin wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung nicht arbeitet, werden diese Ausfallzeiten bei der Urlaubsberechnung wie Beschäftigungszeiten behandelt.

Das Gleiche gilt für ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot. Durch Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz gehen grundsätzlich keine Urlaubstage verloren. Eine Kürzung allein wegen dieser geschützten Zeiten ist daher nicht zulässig.

Was passiert mit dem Resturlaub während des Mutterschutzes?

Urlaubstage, die vor Beginn eines Beschäftigungsverbots oder der Mutterschutzfrist nicht vollständig genutzt werden konnten, verfallen nicht allein wegen der Schwangerschaft. Der bestehende Resturlaub bleibt geschützt und kann nach dem Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr beansprucht werden.

Schließt sich direkt eine Elternzeit an, bleibt noch nicht gewährter Urlaub ebenfalls erhalten. Der Arbeitgeber muss diesen Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im darauffolgenden Urlaubsjahr ermöglichen. Bereits genommene Urlaubstage werden jedoch weiterhin vom Gesamtanspruch abgezogen.

Wie lange dauert der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Nach der Geburt besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen. In besonderen Fällen verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf zwölf Wochen.

SituationDauer der Schutzfrist
Vor der Geburt6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
Nach einer regulären Geburt8 Wochen nach der Entbindung
Nach einer Frühgeburt12 Wochen nach der Entbindung
Nach einer Mehrlingsgeburt12 Wochen nach der Entbindung
Bei festgestellter Behinderung des Kindes12 Wochen bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen und beantragter Verlängerung

Kommt das Kind früher als erwartet zur Welt, wird der vor der Geburt nicht ausgeschöpfte Teil grundsätzlich an die Schutzfrist nach der Entbindung angehängt. Bei einer späteren Geburt verlängert sich der Zeitraum vor der Entbindung, ohne dass die nachgeburtliche Schutzfrist entsprechend verkürzt wird.

Urlaubsanspruch berechnen bei Schwangerschaft und Teilzeit

Bei Teilzeit richtet sich der Urlaubsanspruch vor allem nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach der täglichen Stundenzahl. Arbeitet eine Beschäftigte weniger Tage als eine vergleichbare Vollzeitkraft, muss der für die Vollzeitwoche angegebene Jahresurlaub entsprechend umgerechnet werden.

Bei 30 Urlaubstagen für eine Fünf-Tage-Woche und drei tatsächlichen Arbeitstagen ergibt sich folgende Berechnung:

30 Urlaubstage ÷ 5 Arbeitstage × 3 tatsächliche Arbeitstage = 18 Urlaubstage

Sind die 18 Tage bereits als persönlicher Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag angegeben, darf keine zweite Umrechnung erfolgen. Schwangerschaft und Mutterschutz reduzieren auch diesen angepassten Anspruch nicht.

Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit beim Urlaubsanspruch

Mutterschutz und Elternzeit werden beim Jahresurlaub unterschiedlich behandelt. Während geschützte Ausfallzeiten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten gelten, kann der Arbeitgeber den Urlaub während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Die beiden Zeiträume dürfen deshalb nicht gemeinsam nach derselben Formel berechnet werden.

  • Mutterschutz: Die gesetzlichen Schutzfristen verursachen keine Kürzung des Jahresurlaubs.
  • Beschäftigungsverbot: Ausfallzeiten aufgrund eines Beschäftigungsverbots gelten bei der Berechnung des bezahlten Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten.
  • Elternzeit: Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub grundsätzlich um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen.
  • Kürzungserklärung: Eine Reduzierung sollte nicht automatisch im Rechner abgezogen werden, da der Arbeitgeber von seinem Kürzungsrecht Gebrauch machen muss.
  • Resturlaub: Vor der Elternzeit nicht vollständig gewährter Urlaub bleibt bestehen und ist nach ihrer Beendigung im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
  • Teilzeit während der Elternzeit: Wird während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet, ist die besondere Ausnahme des § 17 BEEG zu berücksichtigen.

Welche Besonderheiten beeinflussen die Berechnung?

Obwohl der Mutterschutz selbst keine Urlaubskürzung auslöst, können andere Umstände den Jahresanspruch verändern. Für ein korrektes Ergebnis müssen deshalb auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Verteilung der Arbeitstage und bereits genommene Urlaubstage berücksichtigt werden.

  • Eintritt während des Jahres: Beginnt das Arbeitsverhältnis erst im laufenden Kalenderjahr, kann abhängig von der erfüllten Wartezeit ein anteiliger Anspruch entstehen.
  • Austritt während des Jahres: Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Anspruch vom Austrittsdatum und vom Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres abhängen.
  • Noch nicht erfüllte Wartezeit: Vor Erfüllung der gesetzlichen Wartezeit kann für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs entstehen.
  • Unterschiedliche Arbeitstage: Ändert sich die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, müssen die betroffenen Zeiträume gegebenenfalls getrennt betrachtet werden.
  • Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag: Vertragliche und tarifliche Regelungen können zusätzliche Urlaubstage oder günstigere Bedingungen vorsehen.
  • Bereits genommener Urlaub: Genutzte Urlaubstage werden vom errechneten Gesamtanspruch abgezogen, auch wenn sie vor Beginn der Schwangerschaft genommen wurden.

Beispiel: Urlaubsanspruch während Schwangerschaft und Mutterschutz

Eine Arbeitnehmerin hat bei einer Fünf-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Aus dem Vorjahr stehen ihr noch 4 Tage zu, während sie im aktuellen Jahr bereits 8 Urlaubstage genommen hat. Ihr Arbeitsverhältnis besteht während des gesamten Jahres.

BestandteilUrlaubstage
Jahresurlaubsanspruch30 Tage
Resturlaub aus dem Vorjahr+ 4 Tage
Bereits genommener Urlaub− 8 Tage
Kürzung wegen Schwangerschaft0 Tage
Kürzung wegen Mutterschutz0 Tage
Verfügbarer Urlaub26 Tage

Die Schwangerschaft verändert den Ausgangswert nicht. Auch die Schutzfristen vor und nach der Entbindung werden nicht als Fehlzeiten vom Urlaub abgezogen. Die Arbeitnehmerin verfügt deshalb über 26 noch nutzbare Urlaubstage, sofern keine weiteren Kürzungsgründe oder abweichenden Vertragsbedingungen bestehen.

Schwangerschaft Urlaubsanspruch berechnen: Das Wichtigste zusammengefasst

Schwangerschaft, ein damit verbundenes Beschäftigungsverbot und die gesetzlichen Mutterschutzfristen führen grundsätzlich nicht zu einem Verlust von Urlaubstagen. Für die Berechnung werden der persönliche Jahresurlaub, der Resturlaub und die bereits genutzten Tage berücksichtigt.

Mit dem Rechner lassen sich außerdem die voraussichtlichen Schutzfristen und der noch verfügbare Urlaub ermitteln. Beginnt anschließend eine Elternzeit, muss eine mögliche Urlaubskürzung getrennt nach den dafür geltenden Regeln geprüft werden.

Häufige Fragen unserer Leser

Muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft automatisch neu berechnen?

Nicht allein wegen der Schwangerschaft. Eine neue Berechnung ist nur erforderlich, wenn sich beispielsweise die Arbeitstage pro Woche ändern, das Arbeitsverhältnis unterjährig beginnt oder endet oder bereits genommener Urlaub berücksichtigt werden muss.

Welche Rolle spielt der tatsächliche Entbindungstermin bei der Berechnung?

Der tatsächliche Entbindungstermin beeinflusst vor allem das Ende der Mutterschutzfrist. Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Schwangerschaft bleibt entscheidend, dass die geschützte Zeit keine Urlaubskürzung verursacht.

Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?

Ergibt die Berechnung des Jahresurlaubs einen Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird dieser nach § 5 BUrlG grundsätzlich auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile dürfen nicht automatisch entfallen.

Kann ich meinen Urlaubsanspruch berechnen, wenn ich erst während der Schwangerschaft eingestellt wurde?

Ja. In diesem Fall müssen zusätzlich das Eintrittsdatum, die erfüllte Wartezeit und die vollen Beschäftigungsmonate berücksichtigt werden. Die Schwangerschaft selbst verändert die allgemeine Berechnung des Teilurlaubs nicht.

Wann ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs in der Schwangerschaft besonders wichtig?

Die Berechnung ist besonders hilfreich, wenn Resturlaub vorhanden ist, das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht, sich die Arbeitswoche geändert hat oder nach dem Mutterschutz direkt Elternzeit beginnt. So lassen sich verfügbare Urlaubstage frühzeitig prüfen.

Rechtlicher Hinweis: Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung anhand allgemeiner gesetzlicher Regelungen in Deutschland. Arbeitsverträge, Tarifverträge, ein unterjähriger Ein- oder Austritt sowie besondere Einzelfälle können das Ergebnis verändern. Die Berechnung ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung.

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