Urlaubsanspruch pro Monat berechnen: Rechner, Formel und Beispiele
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch in wenigen Sekunden und vermeiden Sie typische Fehler bei Teilzeit, Kündigung oder Jobwechsel. Nutzen Sie zuerst den Rechner und lesen Sie anschließend, wie sich Monatswert, Mindesturlaub und Resturlaub zusammensetzen.
- Urlaubsanspruch pro Monat berechnen
- So verwenden Sie den Rechner Schritt für Schritt
- Berechnung Urlaubsanspruch pro Monat: Welche Formel gilt?
- Urlaubsanspruch berechnen pro Monat bei Teilzeit
- Urlaubsanspruch bei Kündigung: Wie viele Tage stehen pro Monat zu?
- Welche Monate zählen beim anteiligen Urlaubsanspruch?
- Wie werden halbe und angebrochene Urlaubstage gerundet?
- Was gilt beim Jobwechsel und bereits genommenem Urlaub?
- Warum können gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch abweichen?
- Wann entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch?
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Häufige Fragen unserer Leser
- Wie viel Urlaub steht mir in der Probezeit pro Monat zu?
- Gilt die Berechnung auch für Minijobber und Werkstudenten?
- Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei einer Vier-Tage-Woche?
- Darf ich Urlaub schon vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit nehmen?
- Gilt der Rechner auch für den Urlaubsanspruch in Österreich?
- Rechtlicher Hinweis zur Berechnung
Urlaubsanspruch pro Monat berechnen
Berechnen Sie Ihren monatlichen Urlaubsanspruch, den anteiligen Urlaub bei Eintritt oder Austritt und den verbleibenden Resturlaub bei einem Jobwechsel.
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch in wenigen Sekunden und vermeiden Sie typische Fehler bei Teilzeit, Kündigung oder Jobwechsel. Nutzen Sie zuerst den Rechner und lesen Sie anschließend, wie sich Monatswert, Mindesturlaub und Resturlaub zusammensetzen.
So verwenden Sie den Rechner Schritt für Schritt
Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie die Angaben aus Ihrem Arbeitsvertrag sowie die tatsächlichen Eintritts- und Austrittsdaten. Der Rechner unterscheidet zwischen dem rein rechnerischen Monatswert und dem rechtlich maßgeblichen Urlaubsanspruch.
- Berechnungsfall auswählen: Wählen Sie, ob Sie nur die Urlaubstage pro Monat berechnen, den Anspruch bei Arbeitsbeginn oder Kündigung prüfen oder den Resturlaub bei einem Jobwechsel ermitteln möchten.
- Jahresurlaub eintragen: Geben Sie den vertraglichen Jahresurlaub an, der in Ihrem Betrieb für eine Vollzeitstelle gilt.
- Arbeitstage pro Woche angeben: Tragen Sie ein, wie viele Arbeitstage eine Vollzeitwoche umfasst und an wie vielen Tagen Sie selbst regelmäßig arbeiten.
- Beschäftigungsdaten ergänzen: Hinterlegen Sie das Eintrittsdatum und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusätzlich das Kündigungs- oder Austrittsdatum.
- Vertragliche Regelung auswählen: Geben Sie an, ob Ihr Arbeitsvertrag eine anteilige Kürzung des zusätzlichen vertraglichen Urlaubs vorsieht.
- Genommene Urlaubstage abziehen: Erfassen Sie bereits genommene, genehmigte oder vom früheren Arbeitgeber abgegoltene Urlaubstage.
- Ergebnis prüfen: Sie erhalten den monatlichen Rechenwert, den gesetzlichen Mindestanspruch, einen möglichen vertraglichen Anspruch und den verbleibenden Resturlaub.
Berechnung Urlaubsanspruch pro Monat: Welche Formel gilt?
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs pro Monat beginnt mit dem auf Ihre Arbeitswoche angepassten Jahresurlaub. Dieser Wert wird durch zwölf geteilt. Das Ergebnis zeigt den mathematischen Monatswert, entspricht jedoch nicht in jedem Fall dem endgültigen gesetzlichen Anspruch.
| Jahresurlaub | Berechnung | Anspruch pro Monat |
|---|---|---|
| 20 Tage | 20 ÷ 12 | 1,67 Tage |
| 24 Tage | 24 ÷ 12 | 2 Tage |
| 25 Tage | 25 ÷ 12 | 2,08 Tage |
| 28 Tage | 28 ÷ 12 | 2,33 Tage |
| 30 Tage | 30 ÷ 12 | 2,5 Tage |
Diese Zwölftelregelung ist besonders bei einem unterjährigen Eintritt oder Austritt relevant. Nach erfüllter Wartezeit kann der rechtlich maßgebliche Urlaubsanspruch jedoch höher ausfallen.
Bei Teilzeit muss der Jahresurlaub zunächst auf die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche umgerechnet werden.
Urlaubsanspruch berechnen pro Monat bei Teilzeit
Um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit pro Monat zu berechnen, wird zuerst der Jahresurlaub an die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage angepasst. Entscheidend sind dabei die Arbeitstage pro Woche, nicht die täglichen Arbeitsstunden.
Die Formel lautet:
Bei 30 Urlaubstagen, einer Vollzeitwoche mit fünf Tagen und einer Drei-Tage-Woche entstehen 18 Urlaubstage pro Jahr. Der monatliche Urlaubsanspruch beträgt damit 1,5 Tage.
Urlaubsanspruch bei Kündigung: Wie viele Tage stehen pro Monat zu?
Bei einer Kündigung hängt der tatsächliche Urlaubsanspruch nicht nur vom rechnerischen Monatswert ab. Entscheidend sind das Austrittsdatum, die sechsmonatige Wartezeit und mögliche Regelungen zum vertraglichen Mehrurlaub.
- Austritt vor erfüllter Wartezeit: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht in der Regel ein Zwölftel des auf Ihre Arbeitswoche angepassten Jahresurlaubs.
- Austritt bis zum 30. Juni: Endet das Arbeitsverhältnis im ersten Halbjahr, wird der Urlaubsanspruch normalerweise anteilig nach den vollständigen Beschäftigungsmonaten berechnet.
- Austritt nach dem 30. Juni: Wurde die Wartezeit erfüllt, bleibt mindestens der volle gesetzliche Jahresurlaub erhalten. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das grundsätzlich 20 Urlaubstage.
- Vertraglicher Mehrurlaub: Zusätzliche Urlaubstage oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs können anteilig gekürzt werden, wenn der Arbeitsvertrag dafür eine wirksame und eindeutig formulierte Regelung enthält.
- Bereits genommener Urlaub: Schon genommene, genehmigte oder ausgezahlte Urlaubstage werden vom ermittelten Gesamtanspruch abgezogen, damit der verbleibende Resturlaub korrekt ausgewiesen wird.
Wer den Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnen möchte, sollte deshalb nicht nur die Urlaubstage pro Monat betrachten. Der rechtlich maßgebliche Anspruch kann besonders bei einem Austritt im zweiten Halbjahr deutlich höher ausfallen.
Welche Monate zählen beim anteiligen Urlaubsanspruch?
Für die Berechnung zählen volle Beschäftigungsmonate und nicht ausschließlich abgeschlossene Kalendermonate. Beginnt das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März, kann der Zeitraum vom 15. März bis zum 14. April als vollständiger Beschäftigungsmonat berücksichtigt werden.
Angebrochene Zeiträume werden nicht automatisch zu einem weiteren vollen Monat zusammengefasst. Der Rechner verwendet deshalb das genaue Eintrittsdatum und das berücksichtigte Enddatum, statt lediglich die Anzahl der Kalendermonate abzufragen.
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn das Arbeitsverhältnis mitten im Monat beginnt oder endet. Eine pauschale Berechnung nach Januar, Februar oder März kann sonst zu einem falschen anteiligen Urlaubsanspruch führen.
Wie werden halbe und angebrochene Urlaubstage gerundet?
Bei einer Teilurlaubsberechnung können Ergebnisse mit Dezimalstellen entstehen. Erreicht der Bruchteil mindestens einen halben Urlaubstag, wird nach den gesetzlichen Rundungsregeln auf den nächsten vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile dürfen nicht automatisch ersatzlos gestrichen werden.
| Exaktes Ergebnis | Behandlung |
|---|---|
| 7,25 Tage | Der Bruchteil bleibt bestehen |
| 7,49 Tage | Der Bruchteil bleibt bestehen |
| 7,5 Tage | Aufrundung auf 8 Tage |
| 7,75 Tage | Aufrundung auf 8 Tage |
| 10 Tage | Keine Rundung erforderlich |
Ein Ergebnis von 10,25 Tagen sollte daher nicht ohne weitere Grundlage auf 10 Tage reduziert werden. Der Rechner zeigt den exakten Rechenwert und weist zusätzlich aus, ob eine gesetzliche Aufrundung bei einem Teilurlaubsanspruch greift.
Was gilt beim Jobwechsel und bereits genommenem Urlaub?
Bei einem Jobwechsel entsteht im selben Kalenderjahr kein doppelter Anspruch auf bereits gewährte Urlaubstage. Der bisherige Arbeitgeber dokumentiert deshalb, wie viele Tage genommen oder finanziell abgegolten wurden.
Diese Angaben stehen normalerweise in der Urlaubsbescheinigung. Der neue Arbeitgeber kann die bereits berücksichtigten Tage vom noch bestehenden Anspruch abziehen. So wird verhindert, dass derselbe Jahresurlaub bei zwei Arbeitgebern vollständig beansprucht wird.
Für die Berechnung des Resturlaubs sollten Sie daher alle bereits genommenen, genehmigten oder ausgezahlten Tage eintragen. Das gilt auch dann, wenn sie aus einem früheren Arbeitsverhältnis im selben Jahr stammen.
Warum können gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch abweichen?
Der gesetzliche Mindesturlaub bildet nur die Untergrenze. Viele Arbeitsverträge sehen darüber hinaus zusätzliche Urlaubstage vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche können beispielsweise 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub und 10 weitere vertragliche Tage vereinbart sein.
Ob der zusätzliche Urlaub bei einem unterjährigen Austritt anteilig gekürzt werden darf, hängt von der Formulierung im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Ist die Regelung unklar, kann keine verlässliche Einzelzahl genannt werden.
In diesem Fall zeigt der Rechner eine Spanne. Der niedrigere Wert berücksichtigt den gesicherten Anspruch einschließlich eines möglichen anteiligen Mehrurlaubs. Der höhere Wert zeigt, welcher Anspruch ohne wirksame Kürzung entstehen kann.
Wann entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch?
Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Diese sogenannte Wartezeit beginnt mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses und endet sechs Monate später.
Wer die Wartezeit noch nicht erfüllt hat, erhält grundsätzlich einen anteiligen Anspruch für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Nach Ablauf der sechs Monate kann dagegen der volle Jahresurlaub entstehen, obwohl das Kalenderjahr noch nicht beendet ist.
Bei einem späteren Austritt muss zusätzlich geprüft werden, ob das Arbeitsverhältnis im ersten oder zweiten Halbjahr endet. Diese zeitliche Einordnung beeinflusst besonders den gesetzlichen Mindesturlaub.
Häufige Fragen unserer Leser
Rechtlicher Hinweis zur Berechnung
Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage der allgemeinen Regeln des Bundesurlaubsgesetzes. Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und besondere Beschäftigungssituationen können zu einem abweichenden Ergebnis führen.
Zusätzliche Ansprüche bei Schwerbehinderung, Elternzeit, langer Krankheit, unregelmäßigen Arbeitstagen oder wechselnden Arbeitszeitmodellen werden hier nicht vollständig berücksichtigt. Bei Unklarheiten oder einem Streit mit dem Arbeitgeber sollten der Vertrag geprüft und fachkundiger arbeitsrechtlicher Rat eingeholt werden.
