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Mutterschutz Urlaubsanspruch berechnen: Urlaubstage und Resturlaub ermitteln

Schon kleine Fehler bei Jahresurlaub, Vertragsdaten oder bereits genommenen Urlaub können das Ergebnis deutlich verändern. Nutzen Sie zuerst den Rechner, prüfen Sie Ihren tatsächlichen Anspruch und lesen Sie anschließend, warum Mutterschutz Ihre Urlaubstage grundsätzlich nicht kürzt.

Was Sie hier finden:

Mutterschutz Urlaubsanspruch berechnen

Urlaub & Mutterschutz

Berechnen Sie Schutzfristen, Jahresurlaubsanspruch und voraussichtlich verbleibende Urlaubstage. Zeiten eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots werden dabei als Beschäftigungszeiten berücksichtigt.

1. Urlaub und Arbeitswoche
Tage
Wählen Sie die zweite Option nur, wenn der Vertragsurlaub noch auf Ihre Arbeitstage umgerechnet werden muss.
Tage
Tage
2. Arbeitsverhältnis

Die Datumsfelder sind optional. Ohne Angaben wird ein durchgehendes Arbeitsverhältnis im gesamten Berechnungsjahr angenommen.

Auch bei einem befristeten Vertrag eintragen.
3. Schwangerschaft und Schutzfrist
Ohne Angabe wird vorläufig mit dem errechneten Termin gerechnet.

Früheres Beschäftigungsverbot

4. Zeit nach dem Mutterschutz

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Zusatzurlaub und Einzelfallentscheidungen können zu einem anderen Ergebnis führen.

So verwenden Sie den Rechner Schritt für Schritt

Damit der Rechner den Urlaubsanspruch bei Mutterschutz korrekt ermittelt, müssen Jahresurlaubsanspruch, Vertragsbeginn, Vertragsende, Entbindungstermin und bereits genommene Urlaubstage genau eingetragen werden. Auch die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche beeinflussen das Ergebnis.

  1. Berechnungsjahr auswählen: Geben Sie das Jahr an, für das Sie Ihren Urlaubsanspruch und den voraussichtlich verbleibenden Resturlaub berechnen möchten.
  2. Jahresurlaub eintragen: Übernehmen Sie den vertraglich oder tariflich vereinbarten Jahresurlaubsanspruch für ein vollständiges Beschäftigungsjahr.
  3. Arbeitswoche festlegen: Wählen Sie Ihre regelmäßigen Arbeitstage pro Woche und geben Sie an, ob der eingetragene Urlaub bereits an Ihre persönliche Arbeitswoche angepasst wurde.
  4. Resturlaub und genommenen Urlaub angeben: Tragen Sie den Resturlaub aus dem Vorjahr sowie alle Urlaubstage ein, die Sie im Berechnungsjahr bereits genutzt haben.
  5. Arbeitsverhältnis prüfen: Ergänzen Sie Vertragsbeginn und Vertragsende, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres besteht oder befristet endet.
  6. Entbindungstermine eintragen: Geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin und, falls bereits bekannt, den tatsächlichen Entbindungstermin an.
  7. Besondere Geburtssituation auswählen: Markieren Sie eine Mehrlingsgeburt, medizinische Frühgeburt oder eine beantragte Verlängerung der Schutzfrist wegen einer festgestellten Behinderung des Kindes.
  8. Berechnung starten: Klicken Sie auf die Schaltfläche, um Urlaubssaldo, Schutzfristen und die angewandte Berechnung auf der Ergebnisseite zu sehen.

Wie wird der Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnet?

Wer den Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnen möchte, muss berücksichtigen, dass die geschützten Ausfallzeiten nach § 24 MuSchG als Beschäftigungszeiten gelten. Besteht das Arbeitsverhältnis während des gesamten Jahres, bleibt der volle Jahresurlaub deshalb grundsätzlich erhalten.

Ein abweichender oder anteiliger Urlaubsanspruch kann sich durch Vertragsbeginn, Vertragsende, veränderte Arbeitstage, bereits genommenen Erholungsurlaub oder Resturlaub ergeben. Eine solche Abweichung entsteht jedoch nicht durch den Mutterschutz selbst.

Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Mutterschutz

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Mutterschutz ist entscheidend, dass die Schutzfrist selbst keine Kürzung auslöst. Maßgeblich sind vielmehr der vertragliche Jahresurlaub, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche sowie bereits genommener Urlaub und Resturlaub.

SituationBerechnung
Regulärer UrlaubssaldoJahresurlaubsanspruch + Resturlaub − bereits genommener Urlaub
Umrechnung bei anderer ArbeitswocheReferenzurlaub × eigene Arbeitstage ÷ Arbeitstage der Referenzwoche
Beschäftigung nur während eines Teils des JahresJahresurlaub × volle Beschäftigungsmonate ÷ 12
Kürzung durch Mutterschutz0 Urlaubstage
Verbleibender UrlaubAnspruch im Berechnungsjahr + Resturlaub − genommener Urlaub

Eine anteilige Berechnung kann erforderlich sein, wenn das Arbeitsverhältnis erst im laufenden Jahr beginnt oder vor Jahresende endet. Die Verringerung entsteht in diesem Fall durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht durch den Mutterschutz.

Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz berechnen

Der Urlaub muss vor Beginn des Mutterschutzes nicht vollständig genommen werden. Urlaubstage, die wegen der Schutzfrist oder eines ärztlichen beziehungsweise betrieblichen Beschäftigungsverbots nicht genutzt werden konnten, bleiben grundsätzlich erhalten.

Um den Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz zu berechnen, werden der bis dahin geltende Anspruch und vorhandener Resturlaub zusammengerechnet. Davon sind die bereits genommenen Urlaubstage abzuziehen. Der Beginn der Schutzfrist führt nicht automatisch zu einem Verlust offener Tage.

Was passiert mit dem Resturlaub nach dem Mutterschutz?

Offene Urlaubstage verfallen nicht allein deshalb, weil die Arbeitnehmerin in Mutterschutz geht. Konnte der Urlaub wegen der gesetzlichen Schutzfristen oder eines Beschäftigungsverbots nicht genommen werden, bleibt er für einen späteren Zeitraum bestehen.

  • Resturlaub bleibt erhalten: Nicht genutzte Urlaubstage werden durch den Mutterschutz grundsätzlich weder gestrichen noch automatisch gekürzt.
  • Urlaub nach der Schutzfrist: Kehrt die Arbeitnehmerin direkt an ihren Arbeitsplatz zurück, kann sie den verbleibenden Urlaub nach dem Ende des Mutterschutzes beantragen.
  • Anschließende Elternzeit: Beginnt unmittelbar nach dem Mutterschutz eine Elternzeit, bleibt vorhandener Resturlaub in der Regel erhalten und kann nach der Elternzeit genutzt werden.
  • Ende des Arbeitsverhältnisses: Ist eine Freistellung nicht mehr möglich, weil das Arbeitsverhältnis endet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung offener Urlaubstage in Betracht kommen.

Für die persönliche Urlaubsplanung ist es sinnvoll, Resturlaub, Jahresurlaub und bereits genommene Tage getrennt zu dokumentieren. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche Urlaubstage aus welchem Zeitraum stammen.

Urlaubsanspruch bei Mutterschutz und Elternzeit berechnen

Mutterschutz und Elternzeit müssen bei der Urlaubsberechnung getrennt betrachtet werden. Während des Mutterschutzes gelten die geschützten Ausfallzeiten als Beschäftigungszeiten. Bei der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub dagegen unter bestimmten Voraussetzungen für volle Kalendermonate kürzen.

RegelungMutterschutzElternzeit
Behandlung der AbwesenheitGilt für die Urlaubsberechnung als BeschäftigungszeitDer Urlaubsanspruch besteht zunächst weiter
Kürzung des JahresurlaubsKeine Kürzung wegen des MutterschutzesKürzung um bis zu 1/12 je vollem Kalendermonat möglich
Automatische KürzungNeinNein, sie muss vom Arbeitgeber erklärt werden
ResturlaubBleibt erhaltenKann nach der Elternzeit genutzt werden
TeilzeitarbeitUrlaub richtet sich nach den regelmäßigen ArbeitstagenTeilzeitarbeit beim selben Arbeitgeber kann die Berechnung verändern

Wer den Urlaubsanspruch bei Mutterschutz und Elternzeit berechnen möchte, sollte deshalb zuerst den vollständigen Anspruch bis zum Ende des Mutterschutzes bestimmen. Erst danach wird geprüft, ob und für welche vollständigen Monate der anschließenden Elternzeit eine wirksame Kürzung erklärt wurde.

Welche Faktoren verändern das Ergebnis?

Obwohl der Mutterschutz selbst keine Urlaubstage reduziert, können mehrere Angaben den endgültigen Anspruch und den verfügbaren Urlaubssaldo beeinflussen. Die wichtigsten Faktoren betreffen das Arbeitsverhältnis, die persönliche Arbeitswoche und die tatsächlichen Daten rund um die Geburt.

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses: Beginnt der Vertrag erst während des Berechnungsjahres, kann für einzelne Zeiträume lediglich ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen.
  • Ende des Arbeitsverhältnisses: Endet der Vertrag vor Jahresende, hängt die Berechnung unter anderem vom Austrittsdatum und der bisherigen Beschäftigungsdauer ab.
  • Arbeitstage pro Woche: Bei Teilzeit muss der Urlaub an die tatsächliche Zahl der regelmäßigen Arbeitstage angepasst werden, wenn die Vertragsangabe auf einer anderen Referenzwoche basiert.
  • Bereits genommener Urlaub: Jeder im Berechnungsjahr genutzte Urlaubstag verringert den noch verfügbaren Saldo.
  • Resturlaub aus dem Vorjahr: Gültige Resturlaubstage werden zum Anspruch des aktuellen Jahres addiert und separat ausgewiesen.
  • Tatsächlicher Entbindungstermin: Ein früherer oder späterer Geburtstermin kann das Ende der gesetzlichen Schutzfrist verschieben.
  • Mehrlings- oder Frühgeburt: In diesen Fällen kann sich die Schutzfrist nach der Geburt verlängern, ohne dass dadurch der Urlaubsanspruch gekürzt wird.
  • Früheres Beschäftigungsverbot: Auch ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot vor der regulären Schutzfrist gilt für die Urlaubsberechnung grundsätzlich als Beschäftigungszeit.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vertragsregelungen können zusätzliche Urlaubstage oder günstigere Bedingungen enthalten. Deshalb sollte das berechnete Ergebnis immer mit den persönlichen Vertragsunterlagen abgeglichen werden.

Häufige Fragen unserer Leser

Zählt ein Beschäftigungsverbot vor dem Mutterschutz vollständig für den Urlaub?

Ja. Zeiten eines ärztlichen oder betrieblichen Beschäftigungsverbots gelten grundsätzlich als Beschäftigungszeiten. Wer den Urlaubsanspruch bei Mutterschutz berechnen möchte, darf diese Wochen daher nicht wie unbezahlte Fehlzeiten abziehen.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit im Mutterschutz berechnet?

Entscheidend sind die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche, nicht die tägliche Stundenzahl. Gilt der Jahresurlaubsanspruch für eine Fünf-Tage-Woche, muss er bei abweichender Arbeitswoche entsprechend umgerechnet werden.

Was passiert mit Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis während des Mutterschutzes endet?

Dann kann ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen. Maßgeblich sind Vertragsende, Beschäftigungsdauer, Wartezeit und bereits genommener Erholungsurlaub. Offene Urlaubstage können unter bestimmten Voraussetzungen als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.

Muss der Arbeitgeber Resturlaub aus dem Mutterschutz automatisch übertragen?

Resturlaub, der wegen Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot nicht genommen werden konnte, bleibt grundsätzlich erhalten. Eine gesonderte Übertragungsvereinbarung ist dafür regelmäßig nicht erforderlich, dennoch sollte der Urlaubssaldo schriftlich dokumentiert werden.

Gilt die Berechnung auch im TVöD oder bei tariflichem Zusatzurlaub?

Die gesetzlichen Grundregeln gelten auch im öffentlichen Dienst. Bei einer Berechnung des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz nach TVöD können jedoch tariflicher Mehrurlaub, abweichende Arbeitstage oder besondere Übertragungsregeln das Ergebnis verändern.

Rechtlicher Hinweis zur Berechnung

Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln in Deutschland. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, öffentlicher Dienst, Wechsel der Arbeitszeit oder besondere Vertragskonstellationen können zu einem abweichenden Ergebnis führen.

Die Berechnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollten Arbeitgeber, Personalabteilung, Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Beratung hinzugezogen werden.

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